Mitglied werden

Mitglied werden

Mitglied im VS können alle professionellen Autorinnen und Autoren aller Genres sowie Übersetzerinnen und Übersetzer werden, die sich zu den Grundsätzen von ver.di und der Charta des VS bekennen.

Vorteile
Als Ausweis der Professionalität gelten

Außerdem können Inhaber*innen von  ererbten Urheberrechten Mitglied werden.

 

Berufsanfänger*innen, die noch nicht die Aufnahmebedingungen erfüllen, können für maximal 3 Jahre über einen „Kandidatenstatus“ Mitglied werden.
Mitglieder mit „Kandidatenstatus“ haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Vollmitglieder, mit Ausnahme des aktiven und passiven Wahlrechts. Sie erhalten auch keinen gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Sie erhalten dafür alle fachlichen Informationen und können an den regelmäßigen Sitzungen ihres Landesbezirks bzw. ihrer Bezirksgruppe teilnehmen. Eine Übernahme als Vollmitglied erfolgt, sobald die satzungsgemäßen Aufnahmekriterien erfüllt sind.

Unterlagen

Nach Eingang der Unterlagen per Post oder E-Mail entscheidet der Vorstand des VS NRW über die Aufnahme.
Die Unterlagen für die Beantragung der Mitgliedschaft finden Sie nachstehend. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gern an uns.

 

Mitgliedsbeiträge

Selbstständige zahlen jeweils einen Beitrag in Höhe von einem Prozent ihrer Einkünfte aus Tätigkeiten im Organisationsbereich von ver.di. Berechnungsgrundlage ist der Monatsdurchschnitt der steuerpflichtigen Einkünfte oder 75 Prozent der monatlichen Bruttoeinnahmen. Ist auf dieser Grundlage eine Beitragsberechnung nicht möglich, wird ein Beitrag von mindestens € 15 festgesetzt.

 

Für Bezieher*innen von Renten, Pensionen, Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld( Alg I) und anderen Leistungen nach SGB II beträgt der Monatsbeitrag 0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens aus dem Teil des Gesamteinkommens, das seinen Ursprung in einem Arbeits-, Dienst- oder Amtsverhältnis hat. 
Sofern ein zusätzliches Erwerbseinkommen nach § 14 Absatz 1 erzielt wird, ist hierfür zusätzlich ein Prozent aus diesem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen als Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
Der Mindestbeitrag beträgt € 2,50 monatlich.

 

Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen nach SGB II und SGB XII, Hausfrauen/Hausmänner, Schülerinnen/Schüler, Studierende, Personen in Freiwilligendiensten, Bezieher*innen von Mindestelterngeld zahlen jeweils den Mindestbeitrag von monatlich € 2,50.

Kandidaten: Sie zahlen den jährlichen Spartenbeitrag in Höhe von z. Zt. 18 Euro.