Mitglied werden

Mitglied werden

Mitglied im VS können alle professionellen Autorinnen und Autoren aller Genres sowie Übersetzerinnen und Übersetzer werden, die sich zu den Grundsätzen von ver.di und der Charta des VS bekennen.

Vorteile
Als Ausweis der Professionalität gelten

Außerdem können Inhaber*innen von  ererbten Urheberrechten Mitglied werden.

Regionalgruppen

Der VS NRW ist in verschiedenen Regionalgruppen aktiv.  Hier besteht für die Mitglieder die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und sich auch über Fachliches hinaus auszutauschen. Die Treffen dienen außerdem dazu, gemeinsame literarische Aktivitäten zu planen und durchzuführen. Die Termine und  Räumlichkeiten dieser Treffen werden durch die Regionalgruppen selbst organisiert. Schriftstellerinnen und Schriftsteller, gleich welchen Alters, sind bei Interesse an einer Mitgliedschaft herzlich eingeladen, sich direkt mit einer Regionalgruppe in Verbindung zu setzen. Aktuell gibt es folgende Regionalgruppen. Die Auswahl der Regionalgruppe ist frei und nicht wohnortgebunden.

 

Unterlagen

Hier stehen der Aufnahmeantrag sowie die Charta des VS zum Download bereit. Nach Eingang der Unterlagen per E-Mail oder Post entscheidet der Vorstand des VS NRW über die Aufnahme in den Verband. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gern an uns.

 

Mitgliedsbeiträge

Selbstständige zahlen jeweils einen Beitrag in Höhe von einem Prozent ihrer Einkünfte aus Tätigkeiten im Organisationsbereich von ver.di. Berechnungsgrundlage ist der Monatsdurchschnitt der steuerpflichtigen Einkünfte oder 75 Prozent der monatlichen Bruttoeinnahmen. Ist auf dieser Grundlage eine Beitragsberechnung nicht möglich, wird ein Beitrag von mindestens € 15 festgesetzt.

 

Für Bezieher*innen von Renten, Pensionen, Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld( Alg I) und anderen Leistungen nach SGB II beträgt der Monatsbeitrag 0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens aus dem Teil des Gesamteinkommens, das seinen Ursprung in einem Arbeits-, Dienst- oder Amtsverhältnis hat. Sofern ein zusätzliches Erwerbseinkommen nach § 14 Absatz 1 erzielt wird, ist hierfür zusätzlich ein Prozent aus diesem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen als Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Der Mindestbeitrag beträgt € 2,50 monatlich.

 

Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen nach SGB II und SGB XII, Hausfrauen/Hausmänner, Schülerinnen/Schüler, Studierende, Personen in Freiwilligendiensten, Bezieher*innen von Mindestelterngeld zahlen jeweils den Mindestbeitrag von monatlich € 2,50.

Mitglieder zahlen außerdem den jährlichen Spartenbeitrag in Höhe von z. Zt. 18 Euro.