Mitglied werden
Mitglied des VS kann jede*r haupt- oder nebenberufliche deutschsprachige Autor*in und jede*r im Organisationsbereich der ver.di lebende fremdsprachige Autor*in werden, sofern diese*r ihr/sein fachliches Können hinreichend ausweist und sich zu den Grundsätzen des VS bekennt, die in der Charta des VS formuliert sind. (Auszug aus der Geschäftsordnung)

Vorteile
- Mitgliedschaft im offiziellen Berufsverband der Schriftstellerinnen und Schriftsteller
- Auch vom Finanzamt als Berufsverband anerkannt
- Umfassende juristische Beratung und vollständige juristische Vertretung, etwa bei Urheberrechts- und Verlagsvertragsverletzungen
- Persönliche Beratung innerhalb des beruflichen Tätigkeitsfelds durch den Vorstand
- Schriftsteller*innenausweis als Nachweisdokument für Professionalität
- Regelmäßige Informationen in unserem monatlichen Mitglieder-Rundbrief per E-Mail
- Persönlicher Austausch mit Kolleginnen und Kollegen in den Regionalgruppen
- Regelmäßige Fortbildungen rund um deine schriftstellerische Tätigkeit
- Vorbereitung und Realisierung gemeinsamer literarischer Aktivitäten, Lesungen und Veranstaltungen innerhalb der Regionalgruppen
Als Ausweis des fachlichen Könnens gelten
- eine Buchveröffentlichung im außerwissenschaftlichen Bereich oder eine vergleichbare professionelle literarische Tätigkeit wie z.B. die Sendung oder Aufführung eines Hör- oder Fernsehspiels, Theaterstücks, Films oder
- mehrere Veröffentlichungen in literarischen Anthologien, in Literaturzeitschriften, in elektronischen Medien und Feuilletons oder
- mehrere im Handel verfügbare Veröffentlichungen als Selfpublisher*in oder Selbstvermarkter*in, aber nicht in sogenannten Druckkostenzuschussverlagen.
Außerdem können Inhaber*innen von ererbten Urheberrechten Mitglied werden.
Regionalgruppen – Kennenlernen und Mitwirken
Der VS NRW ist in verschiedenen Regionalgruppen aktiv. Hier besteht für die Mitglieder die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und sich auch über Fachliches hinaus auszutauschen. Die Treffen dienen außerdem dazu, gemeinsame literarische Aktivitäten zu planen und durchzuführen. Die Termine und Räumlichkeiten dieser Treffen werden durch die Regionalgruppen selbst organisiert. Schriftstellerinnen und Schriftsteller, gleich welchen Alters, sind bei Interesse an einer Mitgliedschaft herzlich eingeladen, sich direkt mit einer Regionalgruppe in Verbindung zu setzen. Aktuell gibt es folgende Regionalgruppen. Die Auswahl der Regionalgruppe ist frei und nicht wohnortgebunden.
Bergisches Land | Münsterland | Ostwestfalen Lippe | Bonn | Köln | Emscher Lippe | Dortmund | Düsseldorf
Sprecherin für Mitglieder mit Migrationshintergrund
Mit Klick auf die gewählte Regionalgruppe öffnet sich ein E-Mailfenster. Du kannst direkt Kontakt aufnehmen und dich vor Ort informieren. Gäste sind sehr gern gesehen.
Unterlagen
Das Online-Antragsformular und die Charta des VS stehen zum Download bereit. Mit Einreichung deiner Unterlagen per E-Mail oder Post akzeptierst du die Charta des VS. Im ersten Schritt wird ver.di dir die Mitgliedschaft bestätigen, im zweiten Schritt, wird sich der Vorstand des Landesverbands mit dir in Verbindung setzen. Wir freuen uns, dich schon bald als Mitglied begrüßen zu dürfen. Falls du weitere Fragen hast, beantworten wir sie dir gern.
Folgende Dokumente kannst du auf der ver.di Kunst und Kultur Website unter Literatur/VS herunterladen.
https://kunst-kultur.verdi.de/literatur/vs/mitglied-werden
- Informationsbroschüre des Verbands deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS in ver.di)
- Informationen zur Geschäftsordnung des Verbands deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS in ver.di)
- Charta des Verbands deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS in ver.di)
- Aufnahmeantrag des Verbands deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS in ver.di)
Schicke deine E-Mail und gegebenenfalls Antragsunterlagen an
kontakt@vs-nrw.de
Mitgliedsbeiträge
Selbstständige zahlen jeweils einen Beitrag in Höhe von einem Prozent ihrer Einkünfte aus Tätigkeiten im Organisationsbereich von ver.di. Berechnungsgrundlage ist der Monatsdurchschnitt der steuerpflichtigen Einkünfte oder 75 Prozent der monatlichen Bruttoeinnahmen. Ist auf dieser Grundlage eine Beitragsberechnung nicht möglich, wird ein Beitrag von mindestens € 15 festgesetzt.
Für Bezieher*innen von Renten, Pensionen, Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld( Alg I) und anderen Leistungen nach SGB II beträgt der Monatsbeitrag 0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens aus dem Teil des Gesamteinkommens, das seinen Ursprung in einem Arbeits-, Dienst- oder Amtsverhältnis hat. Sofern ein zusätzliches Erwerbseinkommen nach § 14 Absatz 1 erzielt wird, ist hierfür zusätzlich ein Prozent aus diesem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen als Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Der Mindestbeitrag beträgt € 2,50 monatlich.
Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen nach SGB II und SGB XII, Hausfrauen/Hausmänner, Schülerinnen/Schüler, Studierende, Personen in Freiwilligendiensten, Bezieher*innen von Mindestelterngeld zahlen jeweils den Mindestbeitrag von monatlich € 2,50.
Mitglieder zahlen außerdem den jährlichen Spartenbeitrag in Höhe von z. Zt. 18 Euro.