Kultur Tag

EUROPA, FREIHEIT – FREUNDSCHAFT – VIELFALT lautet das Motto der NRW Literaturtage 2024. Sie finden in Meerbusch vom 19. bis 22. September 2024 statt.

Meerbusch

Wer die Stadt am Rhein kennenlernen will, muss sich einlassen auf Vielfalt, muss sich einlassen auf acht Stadtteile, die – jeder einzelne für sich – im wahren Wortsinne „eigenartig“ sind. Mal urban und geschäftig wie der größte Stadtteil Büderich, mal dörflich wie die Rheingemeinden oder gemütlich und heimelig wie Lank-Latum mit seinem alten Marktplatz im Schatten der Kirche  St. Stephanus.

Rathaus Meerbusch mit Flaggen (c) Stadt Meerbusch
Rathaus Meerbusch (c) Stadt Meerbusch

Doch Meerbusch ist lange nicht mehr nur grüner Wohnort zwischen Großstädten. Über 14.000 Arbeitsplätze gibt es inzwischen im Stadtgebiet. Namhafte Firmen machen von Meerbusch aus gute Geschäfte.

Drei Städtepartnerschaften haben die Meerbuscher inzwischen geschlossen: Die „Jumelage“ mit Fouesnant in der Bretagne besteht schon über 50 Jahre. Seit 2010 ist Meerbusch mit der Stadt Shijonawate bei Osaka befreundet. Anfang 2024 wurde zudem eine Partnerschaft mit der Stadt Fastiv nahe Kiew in der Ukraine ins Leben gerufen.

Hier erfahren Sie schon bald mehr über die Programmplanung und Veranstaltungsorte, die die Literaturtage zu einem einzigartigen Event machen werden.

Die Literaturtage werden u.a. gefördert und finanziell unterstützt von der Stadt Meerbusch, der Gesellschaft für Literatur NRW sowie dem Verband  deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) NRW.

Der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller gehört zum Netzwerk Autorenrechte. In einem offenen Brief an die Bundesregierung fordert das Netzwerk die Bundesregierung auf, „ihre Haltung zur (Nicht-)Regulierung von KI zu überdenken, sich gegen massive schädliche Auswirkungen von unregulierten KI-Anwendungen, die auf Diebstahl basieren, zu positionieren, Deutschlands Bürger und Urheber vor Datenklau und Desinformation zu schützen und sich auf Werte wie Vertrauen, Demokratie und Gerechtigkeit zu besinnen.“

Wie Euractiv am 19.11.2023 berichtete will Deutschland zusammen mit Italien und Frankreich sich nicht für eine gesetzlich verpflichtende Regulierung von KI-Anwendungen aussprechen.

Die ist für uns ein katastrophales Zeichen, denn für beispielsweise Urheberrechts- und Datenschutzverletzungen oder mangelnde Kennzeichnung sind so keine Sanktionen vorgesehen.

Die Regulierung von KI „zugunsten vermeintlicher Wirtschaftsvorteile und zuungunsten nachhaltiger gesetzlicher Regeln“ aufzugeben, ist nicht akzeptabel. Die Bundesregierung hat die Aufgabe, ihre Bürgerinnen und Bürger vor Datenklau, Desinformation, Urheberrechtsverletzungen zu schützen.

In diesem Zuge startete das Netzwerk Autorenrechte eine Petition, die bereits von mehr als dreitausend Betroffenen (Wir alle sind betroffen!) unterzeichnet wurde. Unterstützen auch Sie unser aller Anliegen.

Wir fordern eine bürger- und kulturfreundliche KI-Regulierung!

www.openpetition.de/petition/online/wir-fordern-eine-buerger-und-kulturfreundliche-ki-regulierung

Den vollständigen Brief lesen Sie hier:

https://www.netzwerk-autorenrechte.de/

Wie man sich bettet, so liegt man.

„Wie wir Menschen miteinander umgehen, wie wir miteinander leben, beschreibt unsere Kultur. Kultur ist verschieden, in faszinierenden Variationen begegnet sie uns. Sie existiert und sie ist nicht wegzudenken. Auch nicht, wenn sie nach allen Regeln der Kunst vernachlässigt wird.

Kultur verschwindet nicht, aber sie wird schlecht und schlechter. Finanzielle Kürzungen und Ignoranz sind hervorragende Katalysatoren für diesen Vorgang.

Wenn wir, die Gesellschaft, uns nicht um unsere Kultur kümmern, nicht geistige, politische und wirtschaftliche Kräfte mit dem Ziel bündeln, unsere Kultur zu stärken und zu fördern, wird unsere Gesellschaft unweigerlich schlecht und schlechter. Das kann und darf nicht unser Ziel sein!“ – Jana Engels (Landesvorsitzende des VS NRW)

ver.di hat eine Aktion gestartet, an der sich bereits viele Menschen beteiligen, denn es führt kein Weg an der Kultur vorbei.

Jana Engels, VS NRW

Wer Kultur will, muss sie finanzieren.

Die Landesregierung NRW will sieben Millionen Euro im Kulturetat kürzen.

Dabei haben CDU und Grüne im Koalitionsvertrag versprochen, den Etat für Kultur um 50 Prozent in der Legislaturperiode zu erhöhen. Dieses Geld ist dringend nötig, auch um dem Kulturgesetzbuch NRW gerecht zu werden. Das soll beispielsweise dafür sorgen, dass Projektförderungen an eine anständigere Bezahlung der Kulturschaffenden geknüpft werden.

Wenn du das auch so siehst, zeig dafür Gesicht und beteilige dich mit einem Foto!

Wenn ausreichend Fotos zusammenkommen, übergibt ver.di sie im Oktober der Politik.

www.kultur-finanzieren.de

Pressemitteilung des Kulturrats NRW am 23.08.2023

Dringender Appell des Kulturrats NRW: Kunst und Kultur brauchen Ausgleich der Kostenexplosion // Basishonorare realisieren!
Im nordrhein-westfälischen Kunst- und Kulturleben sind die Kosten so gestiegen, dass eine Lähmung der Arbeit droht. Für den landesgeförderten Bereich gab es Hoffnung, denn die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag eine jährliche Steigerung des Kulturetats vorgesehen, der manche Kostensteigerung abfedern und überdies dringend benötigten Spielraum für Aufgaben schaffen würde, die im Kulturgesetzbuch für NRW festgelegt sind. Doch der nun in den Landtag eingebrachte Haushaltsentwurf 2024 bedeutet faktisch eine Kürzung.
Die aktuelle Koalition im Düsseldorfer Landtag hatte mit ihrem Vertrag große Hoffnungen in der nordrhein-westfälischen Kulturszene geweckt, dass auch in dieser Legislatur der Kulturetat weiter anwächst. Dies wäre nicht nur im Ländervergleich wichtig. Wesentliche strukturelle Rahmenbedingungen erfordern auch zusätzliche Investitionen. Hohe Energiepreise, die allgemeine Inflation und steigende Arbeitskosten schlagen gerade für die Veranstalter von Kunst und Kultur besonders zu Buche.

Stillstand in der Kulturszene verhindern
Stillstand in der Kulturszene verhindern

Ein weiterer dringender Bedarf entsteht durch die neue gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung von so genannten Basishonoraren im Kontext von Landesförderung – ein wichtiger Fortschritt zu fairen Arbeitsbedingungen in der Kulturszene. Der dringende Bedarf muss im aktuellen Haushalt berücksichtigt werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine freiwillige Aufgabe, die verschiebbar ist, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung.
Doch die versprochene Steigerung bleibt nicht nur aus, vielmehr sinkt der Kulturetat 2024 im Vergleich zum Vorjahr um ca. 7 Millionen Euro. Das bedeutet angesichts der
Kostensteigerungen harte Einschnitte für Kunst und Kultur in NRW.
Der Kulturrat NRW würdigt ausdrücklich, dass die Kürzungen im Haushaltstitel 69 „Stärkungsinitiative“ realisiert wurden und so die Ansätze in den spartenbezogenen
Haushaltstiteln im Wesentlichen unverändert fortgeschrieben werden. So wurden immerhin unmittelbare Kürzungen vermieden, auch wenn das angesichts der Preisentwicklungen dennoch mittelbare Einschränkungen bedeutet.
Umso wichtiger ist es aus Sicht des Kulturrates NRW, dass alle Möglichkeiten im Haushalt für Verbesserungen in den Rahmenbedingungen von Kulturschaffenden genutzt werden. Mit dem Haushaltsjahr 2024 muss von Landesseite der Einstieg in die faire Honorierung, wie er im Kulturgesetzbuch vorgeschrieben ist, gelingen. Nordrhein-Westfalen hat bei diesem Thema eine Vorreiterrolle eingenommen. Diese gilt es nun mit Leben zu füllen. Der Kulturrat NRW fordert deshalb, dass noch nicht mit Maßnahmen belegte Mittel aus der Stärkungsinitiative in Höhe von ca. 7 Millionen Euro für diesen Zweck genutzt werden. Darüber hinaus appellieren wir an die Regierung und die sie tragenden Fraktionen, die gemachten Versprechen einzuhalten. Für den Ausgleich der erheblichen Kostensteigerungen sollte ein zusätzlicher Ausgleich im Kulturetat vorgesehen werden, damit für Kunst und Kultur zumindest etwas Luft zum Atmen bleibt.


Lorenz Deutsch
Vorsitzender Kulturrat NRW


Kontakt:
Kulturrat NRW
Parkgürtel 24
50823 Köln
presse@kulturrat-nrw.de
www.kulturrat-nrw.de

Ein großartiges Kultur- und Literaturfest ging kürzlich in Hamminkeln zu Ende und die vielen positiven und vielfältigen Erlebnisse hallen nach.  Die Stadt und der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller in Nordrhein-Westfalen sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis.

„Worte, die uns bewegen“ so lautete das Motto der diesjährigen Literaturtage und das haben sie. Ob nun beim LitKids Workshop, bei dem die Kinder gemeinsam mit einem erfahrenen Autor kreativ werden durften und ihre Arbeit öffentlich präsentieren durften oder beim Poetry Slam auf der Bühne im Garten des Ringenberger Schlosses. Zum zweiten Mal gewann Poetry-Slam-Profi Theresa Sperling den Heinrich-Kemmer-Preis.

Die Schülerinnen und Schüler der Hamminkelner Schulen freuten sich über die zahlreichen Besuche der professionellen Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Es gab individuelle Lesungen und Literaturworkshops, sogar die Jüngsten in den Kitas konnten mit Veranstaltungen bedacht werden. Alle Events waren für die Kinder- und Jugendlichen kostenlos, denn die Kultur-, Literatur- und Leseförderung gehören zu den Hauptthemen der Literaturtage NRW.

LitKidsWorkshop - Schreiben mit Schriftstellerinnen und Schriftstellern (c) Marina Jenkner
LitKidsWorkshop – Schreiben mit Schriftstellerinnen und Schriftstellern (c) Marina Jenkner

Der Lyrikabend brachte das Team der Stadtbücherei kurzzeitig ins Schwitzen, aus erfreulichem Grund. Der Andrang war so groß, dass bei besonders hohen Temperaturen zusätzliche Stühle herangeholt und sogar einige Regale verschoben werden mussten. Als das Publikum die Plätze eingenommen hatte, lauschte es bei erfrischenden Getränken den wunderbaren und wortgewandten Vorträgen.

Lyrikabend "Widerworte tun mir gut" in der Stadtbücherei Hamminkeln
Lyrikabend „Widerworte tun mir gut“ in der Stadtbücherei Hamminkeln

Lesungen an besonderen Orten stattfinden zu lassen steht ebenfalls auf dem Programm der Literaturtage. So ging es dieses Mal in den Kesselraum der historischen Dorfbrennerei und auf eine Krimi-Radtour. Los ging es am Schloss Ringenberg über die Baukulturstelle Dingden, den Eselhof Gores bis zur Stadtbücherei.  An den verschiedenen Stationen warteten bereits die Autorinnen mit ihren Geschichten.

Ungewöhnliche Lesungsorte - Kesselraum einer Dorfbrennerei
Ungewöhnliche Lesungsorte – Kesselraum einer Dorfbrennerei (Foto: Jana Engels)
Krimi-Radtour mit Lesungen an verschiedenen Stationen Foto: Jana Engels
Krimi-Radtour mit Lesungen an verschiedenen Stationen Foto: Jana Engels

Zum Organisationsteam gehörten für die Stadt Hamminkeln Rita Nehling, Claudia Bongers, Ingrid Keiten und Bürgermeister Bernd Romanski. Für den Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller NRW waren Hakan Akçit, Joshua Clausnitzer, Volker W. Degener, Sabine Lipan, Gitta Edelmann, Marina Jenkner und Jana Engels aufgestellt. Über den Erfolg freuen sich alle Beteiligten und wer weiß, wann sich dieses Dream-Team zu einem neuen kulturellen Event zusammenfindet.

Das Organisationsteam der Literaturtage NRW 2023
Das Organisationsteam der Literaturtage NRW 2023

Die Literaturtage werden gefördert und finanziell unterstützt von der Gesellschaft für Literatur NRW (GfL) sowie vom VS NRW und der jeweils gastgebenden Stadt.  Städte oder Kreise in NRW, die selbst einmal Spielort der Literaturtage sein möchten, sind willkommen und wenden sich für weitere Informationen an den Vorstand des VS NRW.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk braucht Kultur – Kultur braucht öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Wir haben ein Netzwerk gebildet. Auf Einladung des Deutschen Kulturrates und des Kulturrates NRW treffen sich seit über zwei Jahren aus dem Kulturbereich entsandte Rundfunkräte der ARD-Anstalten, des Deutschlandfunk und der Deutschen Welle (im Folgenden Kultur-Rundfunkräte) zu einem Meinungsaustausch und zu Strategieüberlegungen.

Mit dieser Positionierung melden sie sich erstmals gemeinschaftlich öffentlich zu Wort. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat viele Gegner – die Kulturschaffenden sind es nicht. Wir wenden uns gegen jede unberechtigte Kritik, die Fehlverhalten Einzelner zu verallgemeinern versucht. In den Sendern wird gute Arbeit geleistet. Wir wirken bei jeder sinnvollen Reform mit, richten unsere Aufmerksamkeit aber auch darauf, dass die Kulturaufgaben angemessen wahrgenommen werden. Kultur ist kein verzichtbares Luxusgut,
sondern ein Lebenselixier der Demokratie. Sie gehört zu den Kernaufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neben Bildung, Information und Beratung. Daraus leitet er seine Existenzberechtigung ab. Wir befinden uns mit unseren Kulturinteressen auch nicht im Gegensatz zu anderen Bereichen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Unterhaltung, soweit sie dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entspricht, gehört ebenso dazu, wie auch der Sport, wenn auch über die Dimension seiner Förderung weiter nachgedacht werden muss.


Die Aufsichtsgremien, also Rundfunkräte, Verwaltungsräte, Fernsehrat des ZDF und Hörfunkrat von Deutschlandradio, haben die Aufgabe, die öffentlich-rechtlichen Sender zu beaufsichtigen. Sie haben nicht nur eine nachträgliche Aufsichtsfunktion, sondern haben in allen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung von vornherein mitzuwirken. Sie spiegeln die Breite der Gesellschaft wider und vertreten die Interessen der Allgemeinheit. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Verankerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Gesellschaft. Die Aufgaben und die Verantwortung der Aufsichtsgremien werden durch die im Juli dieses Jahres in Kraft tretenden Vorschriften des 3. Medienänderungsstaatsvertrags noch ausgeweitet. Sie wirken neuerdings auch an der Qualitätssicherung und an der Qualitätskontrolle mit. Der gesetzliche Auftrag der Rundfunkräte darf nicht dadurch geschwächt werden, dass immer mehr programmrelevante Entscheidungen durch die Verwaltungsräte getroffen werden, Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist mit dem Auftrag gegründet worden, die Demokratie zu fördern und zu sichern. Auch die Kultur hat eine Demokratierelevanz. Die Hörerinnen und Hörer, die Zuschauerinnen und Zuschauer müssen unmittelbar erkennen, dass sie ein öffentlich-rechtliches Programm nutzen. Dies gilt unabhängig vom Verbreitungsweg. Ein Alleinstellungsmerkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sein Kulturauftrag, ist durch den 3. Medienänderungsstaatsvertrag bekräftigt worden. Es heißt dort: „Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen. Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht, ist Teil des Auftrags.“ Zu Recht wird in dem Programmauftrag die Kultur an erster Stelle genannt und dadurch deren Bedeutung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk herausgehoben.


WIR VERFOLGEN DIE GEGENWÄRTIGE DISKUSSION MIT SORGE UND MELDEN UNS DAHER ZU WORT:
Die Finanzierung muss dem Programmauftrag folgen

Die Politik setzt Rahmenbedingungen, sie bestimmt aber nicht das Programm. Dies ist Sache der Sender überprüft durch die KEF. Die Finanzierung folgt der Umsetzung des Programmauftrags- und nicht umgekehrt. Die Vorgabe eines Einsparzieles durch die Politik steht nicht im Einklang mit der Verfassung. Diese Unabhängigkeit ist ein großer Wert und ein Alleinstellungsmerkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie sichert seine Existenzberechtigung.

Keine Schwächung der Kernaufträge

Die Gremien sind ein Teil der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit. Staatsferne ist geboten. 2021 hat das Bundesverfassungsgericht erneut festgestellt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Vielfalt sicherndes und Orientierung bietendes Gegengewicht zum kommerziellen Mediensektor zu bilden hat. Es werden derzeit Tendenzen erkennbar, die Kernaufträge und so auch den Kulturauftrag einzuschränken. Wenn beispielsweise die geplanten Kompetenzzentren dazu führen sollten, nicht nur journalistische und thematische, sondern auch kulturelle Vielfalt zu verringern, dann ist Widerstand geboten. Die neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollte
als Warnsignal verstanden werden. Die Forderung der Intendantinnen und Intendanten „jeder macht künftig, was er am besten kann“, führt zu deutlicher Einschränkung der Vielfalt. Und was ist der Maßstab? Eine Verbesserung der senderübergreifenden Zusammenarbeit ist trotzdem möglich und geboten. Es geht nicht darum, dass jeder für alle das macht, was er am besten kann. Es geht darum, dass jeder Sender immer wieder versucht, das Beste zu machen. Die Kultur-Rundfunkräte setzen sich mit Nachdruck für den Erhalt der Einzelredaktionen in den einzelnen Sendern ein. Als Beispiel sind die Hörspielredaktionen zu nennen.

Der schwindenden Akzeptanz mit Qualität begegnen
Im Zukunftsdialog der ARD im Jahr 2021, einer Publikumsbefragung, hat das Publikum die Umsetzung der Kernaufträge angemahnt: mehr Information, mehr intergrundberichte und Dokumentationen, inhaltliche Tiefe und Erklärformate und auch mehr Kultur- und alles zu besseren Sendezeiten. Wir sollten das Publikum nicht unterschätzen! Die Kultur-
Rundfunkräte fordern eine Qualitätsoffensive des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Das regionale Kulturgeschehen widerspiegeln
Die regionale Vielfalt muss sich sowohl in der Kulturberichterstattung als auch in Eigen- sowie Auftragsproduktionen widerspiegeln. Insbesondere die föderal aufgebaute ARD ist gefordert, über alle Verbreitungswege hinweg das regionale Kulturgeschehen in der Kulturberichterstattung angemessen zu berücksichtigen. Die Kultur-Rundfunkräte
appellieren, dass Regionalredaktionen, sofern nicht vorhanden, Kultursachverstand aufbauen.


Kultur muss einen festen Anteil am Programm haben
Der Kern aller Reformüberlegungen ist der Inhalt der Programme. Wir fordern einen festen Anteil der Kultur am Gesamtprogramm. Wir fordern dazu jährliche Berichte – auch über den Anteil der Kultur an den Programmkosten. Insbesondere mit Blick auf den Programmanteil der Kultur in der sogenannten Prime Time. Die Beitragsfinanzierung erlaubt und gebietet den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch solche Produktionen zu fördern, die nur eine Minderheit erreichen. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte nicht nur Bedarfe decken, sondern vielmehr auch Bedarfe wecken und Vielfalt bieten. Gerade fiktionale Formate können einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs leisten. Die Kultur-Rundfunkräte setzen sich für einen höheren Kultur-Anteil im Programm ein.


Verantwortlich mit der Kultur- und Kreativwirtschaft umgehen
Die Kultur im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist eng verflochten mit der regionalen und nationalen Kultur- und Kreativwirtschaft. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein wichtiger Auftraggeber und profitiert von den Ideen und Entwicklungen der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler sowie anderer Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft. Eine Reduzierung des Auftragsvolumens hätte erhebliche Folgen für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Kultur-Rundfunkräte appellieren an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sich der Verantwortung für und der Verflechtung mit der Kultur- und Kreativwirtschaft bewusst zu sein.


Die Klangkörper sind Bestandteil des Kulturauftrags
Die Klangkörper sind ein wesentlicher Bestandteil des Kulturauftrags. Sie haben jeweils ein eigenes klangliches Profil, das sich im Repertoire wiederfindet. Sie sind in den Ländern bzw. Regionen verankert und leisten mit ihren Rundfunkeinspielungen, ihren Konzerten in allen Bereichen der Senderregion sowie mit zahlreichen Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung des Publikums und zur Nachwuchsförderung einen bedeutenden Beitrag zur kulturellen Vielfalt. Sie sind Teil der Musikkultur in den Ländern. Die Kultur-Rundfunkräte wenden sich entschieden gegen Tendenzen zur Reduzierung der Rundfunkklangkörper. Die Debatte hat weitreichende Wirkung. Sie ist ein Lackmustest dafür, ob der Kulturauftrag ernst genommen wird.


Transparenz verbessern
Verbesserte Transparenz nach innen, wie nach außen ist geboten. Die Öffentlichkeit muss erkennen, wie die interne Meinungsbildung und die Entscheidungsprozesse ablaufen. Wir stellen hier schon bei der geltenden Rechtslage Nachholbedarf fest. Auch die interne Transparenz muss verbessert werden. Gremien, Intendantinnen und Intendanten müssen auf Augenhöhe und in gegenseitigem Respekt miteinander umgehen. Die Kultur-Rundfunkräte erwarten hier einen Kulturwandel.


Den Kulturauftrag bei der digitalen Transformation bewahren und verwirklichen
Die Medienlandschaft befindet sich seit einigen Jahren im Umbruch. Die digitale Transformation gewinnt erheblich an Bedeutung. Die Sender investieren hier erhebliche
Mittel. Für die non-linearen Angebote gilt wie für die linearen, dass nicht nur Bedarfe gedeckt, sondern vielmehr geweckt werden. D.h. auch das non-lineare Angebot muss
Entdeckungen bieten und bislang noch wenig gängige Medienangebote bereithalten. Gerade in den Künsten werden technische Möglichkeiten erprobt und entstehen neue
Ausdrucksformen. Kunst und Kultur im öffentlich-rechtlichen Rundfunk dürfen von aktuellen technischen und zeitgenössischen künstlerischen Entwicklungen nicht abgekoppelt werden. Die Kultur-Rundfunkräte setzen sich dafür ein, auch im non-linearen Angebot den Programmauftrag konsequent zu verwirklichen, Kunst und Kultur in neuen Ausdrucksformen zu präsentieren und Bedarfe zu wecken.
Die von den Sendern zurzeit verfolgten Digitalstrategien geben Anlass zur Sorge, wenn die Ressourcensteuerung mit dem Ziel, auch kleine Zielgruppen zu erreichen, zur Abschwächung des kulturellen und journalistischen Angebots und seiner Qualität führt.


Den linearen Bereich attraktiv halten
Einsparungen im linearen Bereich dürfen nicht dazu führen, dass der Anspruch auf ein qualitativ hochwertiges Programm reduziert wird. Das lineare Programm muss seine
Akzeptanz behalten, auch um das noch im Linearen verbliebene Publikum für die öffentlich-rechtlichen non-linearen Angebote zu gewinnen. Die Kultur-Rundfunkräte fordern den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf, darauf zu achten, dass der lineare Bereich durch Austrocknung nicht seine Attraktivität verliert.

Die Zukunftsdiskussion braucht Zivilgesellschaft
Die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist kein Thema, dass nur von Expertinnen und Experten verhandelt werden darf. Gerade den zivilgesellschaftlich verankerten
Rundfunkräten kommt daher eine besondere Bedeutung bei der Zukunftsdiskussion in den Sendern und in der Öffentlichkeit zu. Sie sind demokratisch legitimiert, sprechen für die Allgemeinheit und verfügen über die entsprechende Expertise. Die Kultur-Rundfunkräte fordern die Rundfunkkommission der Länder und den Rat für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Zukunftsrat) auf, sie in die laufende Zukunftsdiskussion einzubeziehen.


gez. für die Kultur-Rundfunkräte
Prof. Christian Höppner (Präsident des Deutschen Kulturrates und Rundfunkratsmitglied der Deutschen Welle)
Gerhart R. Baum (Vorsitzender des Kulturrat NRW und Rundfunkratsmitglied im WDR)
Berlin, Köln, den 06.06.2023
Kontakt:
Deutscher Kulturrat e.V.
Chausseestraße 10
10115 Berlin
T: 030 226 05 28 0

Kontakt:
Kulturrat NRW e.V.
Parkgürtel24
50823 Köln
T: 0221 178 98 209

    Der Kulturrat NRW hat eine erste Fassung von Handlungsempfehlungen für Kultureinrichtungen zur Ansprache ihres Publikums in ausklingenden Pandemiezeiten verfasst.

    Es handele sich um Denkanstöße zur (Rück)-Gewinnung des Publikums.

    Folgende zwölf Punkte werden erläutert.

    • Selbstbewusst agieren
    • Pflegen Sie Ihr Stammpublikum
    • Erweitern des Stammpublikums durch entsprechende Verbindungen in den kulturellen Inhalten
    • Die erwartete Publikumszusammensetzung prägt das Image der Veranstaltung
    • Strategische Öffentlichkeitsarbeit
    • Flexible Stornierungsbedingungen
    • Lassen Sie uns auf Qualität statt auf Quantität setzen
    • Partizipation am kulturellen Geschehen
    • Gehen Sie Kooperationen ein
    • Denken Sie in den Kategorien von Kulturlandschaften
    • Festivals werten auf
    • Infektionssicherheit

    Ausführliche Informationen sind über nachstehenden Link erreichbar.

    https://www.kulturrat-nrw.de/von-popcorn-bis-public-viewing-wie-erreichen-wir-unser-publikum/