01 Jul Positionspapier der Kultur-Rundfunkräte
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk braucht Kultur – Kultur braucht öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Wir haben ein Netzwerk gebildet. Auf Einladung des Deutschen Kulturrates und des Kulturrates NRW treffen sich seit über zwei Jahren aus dem Kulturbereich entsandte Rundfunkräte der ARD-Anstalten, des Deutschlandfunk und der Deutschen Welle (im Folgenden Kultur-Rundfunkräte) zu einem Meinungsaustausch und zu Strategieüberlegungen.
Mit dieser Positionierung melden sie sich erstmals gemeinschaftlich öffentlich zu Wort. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat viele Gegner – die Kulturschaffenden sind es nicht. Wir wenden uns gegen jede unberechtigte Kritik, die Fehlverhalten Einzelner zu verallgemeinern versucht. In den Sendern wird gute Arbeit geleistet. Wir wirken bei jeder sinnvollen Reform mit, richten unsere Aufmerksamkeit aber auch darauf, dass die Kulturaufgaben angemessen wahrgenommen werden. Kultur ist kein verzichtbares Luxusgut,
sondern ein Lebenselixier der Demokratie. Sie gehört zu den Kernaufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neben Bildung, Information und Beratung. Daraus leitet er seine Existenzberechtigung ab. Wir befinden uns mit unseren Kulturinteressen auch nicht im Gegensatz zu anderen Bereichen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Unterhaltung, soweit sie dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entspricht, gehört ebenso dazu, wie auch der Sport, wenn auch über die Dimension seiner Förderung weiter nachgedacht werden muss.
Die Aufsichtsgremien, also Rundfunkräte, Verwaltungsräte, Fernsehrat des ZDF und Hörfunkrat von Deutschlandradio, haben die Aufgabe, die öffentlich-rechtlichen Sender zu beaufsichtigen. Sie haben nicht nur eine nachträgliche Aufsichtsfunktion, sondern haben in allen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung von vornherein mitzuwirken. Sie spiegeln die Breite der Gesellschaft wider und vertreten die Interessen der Allgemeinheit. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Verankerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Gesellschaft. Die Aufgaben und die Verantwortung der Aufsichtsgremien werden durch die im Juli dieses Jahres in Kraft tretenden Vorschriften des 3. Medienänderungsstaatsvertrags noch ausgeweitet. Sie wirken neuerdings auch an der Qualitätssicherung und an der Qualitätskontrolle mit. Der gesetzliche Auftrag der Rundfunkräte darf nicht dadurch geschwächt werden, dass immer mehr programmrelevante Entscheidungen durch die Verwaltungsräte getroffen werden, Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist mit dem Auftrag gegründet worden, die Demokratie zu fördern und zu sichern. Auch die Kultur hat eine Demokratierelevanz. Die Hörerinnen und Hörer, die Zuschauerinnen und Zuschauer müssen unmittelbar erkennen, dass sie ein öffentlich-rechtliches Programm nutzen. Dies gilt unabhängig vom Verbreitungsweg. Ein Alleinstellungsmerkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sein Kulturauftrag, ist durch den 3. Medienänderungsstaatsvertrag bekräftigt worden. Es heißt dort: „Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen. Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht, ist Teil des Auftrags.“ Zu Recht wird in dem Programmauftrag die Kultur an erster Stelle genannt und dadurch deren Bedeutung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk herausgehoben.
WIR VERFOLGEN DIE GEGENWÄRTIGE DISKUSSION MIT SORGE UND MELDEN UNS DAHER ZU WORT:
Die Finanzierung muss dem Programmauftrag folgen
Die Politik setzt Rahmenbedingungen, sie bestimmt aber nicht das Programm. Dies ist Sache der Sender überprüft durch die KEF. Die Finanzierung folgt der Umsetzung des Programmauftrags- und nicht umgekehrt. Die Vorgabe eines Einsparzieles durch die Politik steht nicht im Einklang mit der Verfassung. Diese Unabhängigkeit ist ein großer Wert und ein Alleinstellungsmerkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie sichert seine Existenzberechtigung.
Keine Schwächung der Kernaufträge
Die Gremien sind ein Teil der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit. Staatsferne ist geboten. 2021 hat das Bundesverfassungsgericht erneut festgestellt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Vielfalt sicherndes und Orientierung bietendes Gegengewicht zum kommerziellen Mediensektor zu bilden hat. Es werden derzeit Tendenzen erkennbar, die Kernaufträge und so auch den Kulturauftrag einzuschränken. Wenn beispielsweise die geplanten Kompetenzzentren dazu führen sollten, nicht nur journalistische und thematische, sondern auch kulturelle Vielfalt zu verringern, dann ist Widerstand geboten. Die neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollte
als Warnsignal verstanden werden. Die Forderung der Intendantinnen und Intendanten „jeder macht künftig, was er am besten kann“, führt zu deutlicher Einschränkung der Vielfalt. Und was ist der Maßstab? Eine Verbesserung der senderübergreifenden Zusammenarbeit ist trotzdem möglich und geboten. Es geht nicht darum, dass jeder für alle das macht, was er am besten kann. Es geht darum, dass jeder Sender immer wieder versucht, das Beste zu machen. Die Kultur-Rundfunkräte setzen sich mit Nachdruck für den Erhalt der Einzelredaktionen in den einzelnen Sendern ein. Als Beispiel sind die Hörspielredaktionen zu nennen.
Der schwindenden Akzeptanz mit Qualität begegnen
Im Zukunftsdialog der ARD im Jahr 2021, einer Publikumsbefragung, hat das Publikum die Umsetzung der Kernaufträge angemahnt: mehr Information, mehr intergrundberichte und Dokumentationen, inhaltliche Tiefe und Erklärformate und auch mehr Kultur- und alles zu besseren Sendezeiten. Wir sollten das Publikum nicht unterschätzen! Die Kultur-
Rundfunkräte fordern eine Qualitätsoffensive des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Das regionale Kulturgeschehen widerspiegeln
Die regionale Vielfalt muss sich sowohl in der Kulturberichterstattung als auch in Eigen- sowie Auftragsproduktionen widerspiegeln. Insbesondere die föderal aufgebaute ARD ist gefordert, über alle Verbreitungswege hinweg das regionale Kulturgeschehen in der Kulturberichterstattung angemessen zu berücksichtigen. Die Kultur-Rundfunkräte
appellieren, dass Regionalredaktionen, sofern nicht vorhanden, Kultursachverstand aufbauen.
Kultur muss einen festen Anteil am Programm haben
Der Kern aller Reformüberlegungen ist der Inhalt der Programme. Wir fordern einen festen Anteil der Kultur am Gesamtprogramm. Wir fordern dazu jährliche Berichte – auch über den Anteil der Kultur an den Programmkosten. Insbesondere mit Blick auf den Programmanteil der Kultur in der sogenannten Prime Time. Die Beitragsfinanzierung erlaubt und gebietet den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch solche Produktionen zu fördern, die nur eine Minderheit erreichen. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte nicht nur Bedarfe decken, sondern vielmehr auch Bedarfe wecken und Vielfalt bieten. Gerade fiktionale Formate können einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs leisten. Die Kultur-Rundfunkräte setzen sich für einen höheren Kultur-Anteil im Programm ein.
Verantwortlich mit der Kultur- und Kreativwirtschaft umgehen
Die Kultur im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist eng verflochten mit der regionalen und nationalen Kultur- und Kreativwirtschaft. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein wichtiger Auftraggeber und profitiert von den Ideen und Entwicklungen der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler sowie anderer Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft. Eine Reduzierung des Auftragsvolumens hätte erhebliche Folgen für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Kultur-Rundfunkräte appellieren an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sich der Verantwortung für und der Verflechtung mit der Kultur- und Kreativwirtschaft bewusst zu sein.
Die Klangkörper sind Bestandteil des Kulturauftrags
Die Klangkörper sind ein wesentlicher Bestandteil des Kulturauftrags. Sie haben jeweils ein eigenes klangliches Profil, das sich im Repertoire wiederfindet. Sie sind in den Ländern bzw. Regionen verankert und leisten mit ihren Rundfunkeinspielungen, ihren Konzerten in allen Bereichen der Senderregion sowie mit zahlreichen Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung des Publikums und zur Nachwuchsförderung einen bedeutenden Beitrag zur kulturellen Vielfalt. Sie sind Teil der Musikkultur in den Ländern. Die Kultur-Rundfunkräte wenden sich entschieden gegen Tendenzen zur Reduzierung der Rundfunkklangkörper. Die Debatte hat weitreichende Wirkung. Sie ist ein Lackmustest dafür, ob der Kulturauftrag ernst genommen wird.
Transparenz verbessern
Verbesserte Transparenz nach innen, wie nach außen ist geboten. Die Öffentlichkeit muss erkennen, wie die interne Meinungsbildung und die Entscheidungsprozesse ablaufen. Wir stellen hier schon bei der geltenden Rechtslage Nachholbedarf fest. Auch die interne Transparenz muss verbessert werden. Gremien, Intendantinnen und Intendanten müssen auf Augenhöhe und in gegenseitigem Respekt miteinander umgehen. Die Kultur-Rundfunkräte erwarten hier einen Kulturwandel.
Den Kulturauftrag bei der digitalen Transformation bewahren und verwirklichen
Die Medienlandschaft befindet sich seit einigen Jahren im Umbruch. Die digitale Transformation gewinnt erheblich an Bedeutung. Die Sender investieren hier erhebliche
Mittel. Für die non-linearen Angebote gilt wie für die linearen, dass nicht nur Bedarfe gedeckt, sondern vielmehr geweckt werden. D.h. auch das non-lineare Angebot muss
Entdeckungen bieten und bislang noch wenig gängige Medienangebote bereithalten. Gerade in den Künsten werden technische Möglichkeiten erprobt und entstehen neue
Ausdrucksformen. Kunst und Kultur im öffentlich-rechtlichen Rundfunk dürfen von aktuellen technischen und zeitgenössischen künstlerischen Entwicklungen nicht abgekoppelt werden. Die Kultur-Rundfunkräte setzen sich dafür ein, auch im non-linearen Angebot den Programmauftrag konsequent zu verwirklichen, Kunst und Kultur in neuen Ausdrucksformen zu präsentieren und Bedarfe zu wecken.
Die von den Sendern zurzeit verfolgten Digitalstrategien geben Anlass zur Sorge, wenn die Ressourcensteuerung mit dem Ziel, auch kleine Zielgruppen zu erreichen, zur Abschwächung des kulturellen und journalistischen Angebots und seiner Qualität führt.
Den linearen Bereich attraktiv halten
Einsparungen im linearen Bereich dürfen nicht dazu führen, dass der Anspruch auf ein qualitativ hochwertiges Programm reduziert wird. Das lineare Programm muss seine
Akzeptanz behalten, auch um das noch im Linearen verbliebene Publikum für die öffentlich-rechtlichen non-linearen Angebote zu gewinnen. Die Kultur-Rundfunkräte fordern den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf, darauf zu achten, dass der lineare Bereich durch Austrocknung nicht seine Attraktivität verliert.
Die Zukunftsdiskussion braucht Zivilgesellschaft
Die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist kein Thema, dass nur von Expertinnen und Experten verhandelt werden darf. Gerade den zivilgesellschaftlich verankerten
Rundfunkräten kommt daher eine besondere Bedeutung bei der Zukunftsdiskussion in den Sendern und in der Öffentlichkeit zu. Sie sind demokratisch legitimiert, sprechen für die Allgemeinheit und verfügen über die entsprechende Expertise. Die Kultur-Rundfunkräte fordern die Rundfunkkommission der Länder und den Rat für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Zukunftsrat) auf, sie in die laufende Zukunftsdiskussion einzubeziehen.
gez. für die Kultur-Rundfunkräte
Prof. Christian Höppner (Präsident des Deutschen Kulturrates und Rundfunkratsmitglied der Deutschen Welle)
Gerhart R. Baum (Vorsitzender des Kulturrat NRW und Rundfunkratsmitglied im WDR)
Berlin, Köln, den 06.06.2023
Kontakt:
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